Sie halten die Adresse geheim, zu Ihrem Schutz und zum Schutz aller Frauen und Kinder im Frauenhaus.
Sie üben keine körperliche und verbale Gewalt aus – weder gegen Ihre Kinder, gegen Ihre Mitbewohnerinnen oder gegen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses.
Sie sind offen für das Zusammenleben – mit Frauen und Kindern unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Sprache und unterschiedlicher Religion.
Sie versorgen Ihre Kinder eigenständig.
Sie beteiligen sich am gemeinschaftlichen Leben – im Frauenhaus und übernehmen Aufgaben für diese Gemeinschaft.
Sie gehen sorgfältig mit den Einrichtungsgegenständen um – und beteiligen sich an der Pflege und dem Putzen des Hauses.
Sie nehmen an den regelmäßigen Hausversammlungen teil – sofern Ihre Berufstätigkeit dem nicht im Wege steht.
Sie beachten die Hausordnung.